GESCHICHTE
der Homosexualität und deren Verfolgung.
Im Gedenken an unzählige homosexuell liebende Menschen die
grausamen Gedanken, Worten und Taten anderer Menschen zum Opfer fielen.
Ihr einziges Verbrechen
war es Menschen gleichen Geschlechts zu lieben und von ihnen geliebt zu
werden.
Wir müssen aus der
Geschichte lernen und den Gefahren in der Gegenwart wachsam begegnen. Das Leid,
das homosexuellen Menschen angetan wurde und wird, darf nicht vergessen
werden.
Möge die Welt von
Morgen, auch im Namen der vielen homosexuellen Opfer, durch unser Handeln eine
andere, bessere Welt werden.
Kein Mensch darf wegen
seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden und jeder Mensch hat das
Recht auf Achtung und Respekt seiner Person und das Recht die ihm eigene
Sexualität selbstbewusst und emanzipiert in Freiheit zu leben.
Homosexuelle und
heterosexuelle Lebensgemeinschaften müssen die gleichen Rechte haben.
Zeittafel
1794 Preußen
hebt die Todesstrafe für Homosexuelle auf.
1851 Preußisches
Strafgesetzbuch enthält in § 143 Wortlaut des späteren § 175.
1909 Entwurf für
ein neues Strafrecht enthält Verschärfung des § 175 und Ausweitung auf
lesbische Frauen.
1922 Gründung
"Bund für Menschenrecht". (homosexuelle
Bürgerrechtsorganisation)
1936
Geheime "Reichszentrale zur Bekämpfung der
Homosexualität und der Abtreibung"
gegründet;
Razzien und Massenverhaftung Homosexueller.
1944
Menschenversuche an Homosexuellen im KZ Buchenwald.
1949 BRD lässt § 175
in NS-Form fortbestehen.
1957
Bundesentschädigungsgesetz schließt Homosexuelle von
Wiedergutmachungsansprüchen aus.
1959
Homosexuellen-Verfolgung in der BRD erreicht Höhepunkt.
1968 DDR
reformiert § 175.
1969 BRD
reformiert § 175.
1994 Deutschland
schafft den § 175 am 11. Juni ab.
2001 Ab August
2001 können Schwule und Lesben in Deutschland eine eingetragene Partnerschaft
eingehen.
Die CDU/CSU geht dagegen vor das
Bundesverfassungsgericht. Im Jahre 2002 scheitern sie damit.
2002 Das
Bundesverfassungsgericht bestätigt in einem Urteil die Rechtmäßigkeit der
eingetragenen Partnerschaft für Schwule und Lesben.
> Zumindest im KZ
Sachsenhausen, wo nach bisherigen Kenntnissen besonders viele Homosexuelle
inhaftiert waren und umkamen, durften "rosa Winkel" (KZ-Symbol für
Homosexuelle) nicht mit Trägern anderer Winkelfarben sprechen und nicht näher
als fünf Meter an ihre Blocks herangehen. Innerhalb der Häftlingshierachie
standen Homosexuelle auf der untersten Stufe. Die Häftlinge mit dem rosa Winkel
lebten niemals lange, sie wurden von der SS systematisch rasch vernichtet.
... SS-Jurist
Eckhardt im Mai 1935
... "so müssen wir
auch in der Beurteilung der rassenvernichtenden Entartungserscheinung der
Homosexualität zurückkehren zu den nordischen Leitgedanken der Ausmerze der Entarteten."
> 1957
Bundesentschädigungsgesetzt schließt Homosexuelle aus.
Im Sinne dieses Gesetzes
beruhen die gegen Homosexuelle von der NS-Diktatur ergriffenen
Willkürmaßnahmen, insbesondere Einweisung in ein KZ auf Maßnahmen, die der
NS-Staat aus "Gründen der Ordnung und Sicherheit" durchgeführt habe.
Daher stehe Homosexuellen im Gegensatz zu anderen NS-Verfolgten keine Wiedergutmachung zu.
> um 1960 - 1979
Chirurgen zu Heilungsversuchen an Homosexuellen seit Mitte der 60er Jahre
.. die in einer
"Denkschrift" angesprochene operative "Behandlung" bestand
in einem sogenannten "psychochirurgischen" Eingriff in das Gehirn,
wobei durch gezielte Zerstörung von Teilen des Zwischenhirns abweichendes sexuelles
Verhalten behoben werden sollte. Das Verfahren wurde in Hamburg, Freiburg,
Göttingen, Frankfurt und Homberg bis Ende der 70er Jahre angewendet.
Homosexuellen wurden in
den 60 Jahren des 20. Jahrhunderts in Deutschland nahegelegt sich mit Elektroschocks behandeln zu lassen, um wieder
"normal" zu werden.
> Denkschrift zu Fragen
der Sexualethik der EKD aus dem Jahre 1971
..." daß Homosexualität
mitunter durch angeborene oder erworbene hirnorganische Schäden zustande komme. Daher
sei eine betreuende Führung, unter Umständen eine medikamentöse oder operative Behandlung mit dem Ziel möglich,
die drängende homosexuelle Triebhaftigkeit zu mildern."
> Verlautbarungen
des apostolischen Stuhls Glaubenskongregation der katholischen Kirche über die Seelsorge für
homosexuelle Personen vom 30.10.1986
Originalzitat:
... "die
spezifische Neigung der homosexuellen Personen ist zwar in sich nicht sündhaft,
begründet aber eine mehr oder weniger starke Tendenz, die auf ein sittlich betrachtet
schlechtes Verhalten ausgerichtet ist. Aus diesem Grunde muß die Neigung als
objektiv ungeordnet angesehen werden."
... "wenn sie sich jedoch auf homosexuelles Tun einlassen, bestärken sie in sich selbst eine ungeordnete sexuelle Neigung, die von Selbstgefälligkeit geprägt ist. Wie es bei jeder moralischen Unordnung der Fall ist, so verhindert homosexuelles Tun die eigene Erfüllung und das eigene Glück, weil es der schöpferischen Weisheit Gottes entgegensteht."
> Die katholische Kirche
vertritt bis zum heutigen Tag uneingeschränkt ihre og. Auffassung, die man hier
im Originalzitat nachlesen kann. (Stand Mai 2004).
Wer gegen Homosexuelle ist kann kein guter Mensch sein.
zusammengestellt von
werner sondermann