GESCHICHTE     

der Homosexualität und deren Verfolgung.

 

Im Gedenken an unzählige homosexuell liebende Menschen die grausamen Gedanken, Worten und Taten anderer Menschen zum Opfer fielen.

 

Ihr einziges Verbrechen war es Menschen gleichen Geschlechts zu lieben und von ihnen geliebt zu werden. 

Wir müssen aus der Geschichte lernen und den Gefahren in der Gegenwart wachsam begegnen. Das Leid, das homosexuellen Menschen angetan wurde und wird, darf nicht vergessen werden. 

Möge die Welt von Morgen, auch im Namen der vielen homosexuellen Opfer, durch unser Handeln eine andere, bessere Welt werden.  

Kein Mensch darf wegen seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden und jeder Mensch hat das Recht auf Achtung und Respekt seiner Person und das Recht die ihm eigene Sexualität selbstbewusst und emanzipiert in Freiheit zu leben. 

Homosexuelle und heterosexuelle Lebensgemeinschaften müssen die gleichen Rechte haben.

 

Zeittafel

1794   Preußen hebt die Todesstrafe für Homosexuelle auf. 

1851   Preußisches Strafgesetzbuch enthält in § 143  Wortlaut des späteren § 175.

1909   Entwurf für ein neues Strafrecht enthält  Verschärfung des § 175 und Ausweitung auf lesbische Frauen. 

1922   Gründung "Bund für Menschenrecht".   (homosexuelle Bürgerrechtsorganisation)

1936      Geheime "Reichszentrale zur Bekämpfung der  Homosexualität und der Abtreibung"

     gegründet;  Razzien und Massenverhaftung Homosexueller.

1944    Menschenversuche an Homosexuellen im KZ  Buchenwald.

1949   BRD lässt § 175 in NS-Form fortbestehen.

1957   Bundesentschädigungsgesetz schließt  Homosexuelle von Wiedergutmachungsansprüchen  aus.

1959   Homosexuellen-Verfolgung in der BRD erreicht  Höhepunkt.

1968   DDR reformiert § 175.

1986       Die katholische Kirche gibt zum ersten mal eine Verlautbarung des apostolischen Stuhls heraus, die sich ausschließlich mit Homosexualität befasst.   Originalzitat  unten aufgeführt.

1969   BRD reformiert § 175.

1994   Deutschland schafft den § 175 am 11. Juni ab.

2001   Ab August 2001 können Schwule und Lesben in Deutschland eine eingetragene Partnerschaft eingehen.  

           Die CDU/CSU geht dagegen vor das Bundesverfassungsgericht. Im Jahre 2002 scheitern sie damit.

2002   Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in einem Urteil die Rechtmäßigkeit der eingetragenen Partnerschaft für Schwule  und Lesben.

 

 

>  Zumindest im KZ Sachsenhausen, wo nach bisherigen Kenntnissen besonders viele Homosexuelle inhaftiert waren und umkamen, durften "rosa Winkel" (KZ-Symbol für Homosexuelle) nicht mit Trägern anderer Winkelfarben sprechen und nicht näher als fünf Meter an ihre Blocks herangehen. Innerhalb der Häftlingshierachie standen Homosexuelle auf der untersten Stufe. Die Häftlinge mit dem rosa Winkel lebten niemals lange, sie wurden von der SS systematisch rasch vernichtet.

...  SS-Jurist Eckhardt im Mai 1935

... "so müssen wir auch in der Beurteilung der rassenvernichtenden Entartungserscheinung der Homosexualität zurückkehren zu den nordischen Leitgedanken der Ausmerze der Entarteten."

 

 

> 1957 Bundesentschädigungsgesetzt schließt Homosexuelle aus.

Im Sinne dieses Gesetzes beruhen  die gegen  Homosexuelle von der NS-Diktatur ergriffenen Willkürmaßnahmen, insbesondere Einweisung in ein KZ auf Maßnahmen, die der NS-Staat aus "Gründen der Ordnung und Sicherheit" durchgeführt habe. Daher stehe Homosexuellen im Gegensatz zu anderen NS-Verfolgten keine Wiedergutmachung zu.

 

 

> um 1960 - 1979 Chirurgen zu Heilungsversuchen an Homosexuellen seit Mitte der 60er Jahre

.. die in einer "Denkschrift" angesprochene operative "Behandlung" bestand in einem sogenannten "psychochirurgischen" Eingriff in das Gehirn, wobei durch gezielte Zerstörung von Teilen des Zwischenhirns abweichendes sexuelles Verhalten behoben werden sollte. Das Verfahren wurde in Hamburg, Freiburg, Göttingen, Frankfurt und Homberg bis Ende der 70er Jahre angewendet.

Homosexuellen wurden in den 60 Jahren des 20. Jahrhunderts in Deutschland nahegelegt sich mit Elektroschocks behandeln zu lassen, um wieder "normal" zu werden.

 

 

> Denkschrift zu Fragen der Sexualethik der EKD aus dem Jahre 1971

..." daß Homosexualität mitunter durch angeborene oder erworbene hirnorganische Schäden zustande komme. Daher sei eine betreuende Führung, unter Umständen eine medikamentöse oder operative Behandlung mit dem Ziel möglich, die drängende homosexuelle Triebhaftigkeit zu mildern."

 

 

> Verlautbarungen des apostolischen Stuhls Glaubenskongregation der katholischen Kirche über die Seelsorge für homosexuelle Personen vom 30.10.1986

Originalzitat:

... "die spezifische Neigung der homosexuellen Personen ist zwar in sich nicht sündhaft, begründet aber eine mehr oder weniger starke Tendenz, die auf ein sittlich betrachtet schlechtes Verhalten ausgerichtet ist. Aus diesem Grunde muß die Neigung als objektiv ungeordnet angesehen werden."

... "wenn sie sich jedoch auf homosexuelles Tun einlassen, bestärken sie in sich selbst eine ungeordnete sexuelle Neigung, die von Selbstgefälligkeit geprägt ist. Wie es bei jeder moralischen  Unordnung der Fall ist, so verhindert homosexuelles Tun die eigene Erfüllung und das eigene Glück, weil es der schöpferischen Weisheit Gottes entgegensteht."

 

> Die katholische Kirche vertritt bis zum heutigen Tag uneingeschränkt ihre og. Auffassung, die man hier im Originalzitat nachlesen kann. (Stand Mai 2004).

 

Wer gegen Homosexuelle ist kann kein guter Mensch sein.

 

zusammengestellt von

werner sondermann

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                        Siehe auch: Dr. Hans-Georg Wiedemann